Insolvenzversicherungen für Reiseveranstalter und Reisebüros
KAERA Industrie- und Versicherungsmakler GmbH
Insolvenzabsicherung Für Reiseveranstalter und Reisebüros
Als Reiseveranstalter geben Sie Ihr Bestes, damit der Urlaub für Ihre Kunden zu einem traumhaften Erlebnis wird. Doch kann der Traumurlaub im Falle einer Insolvenz für alle Beteiligten schnell zum Alptraum werden. Um Sie und Ihre Kunden davor zu bewahren, hat das Europäische Parlament entschieden, dass sowohl die Veranstalter von Pauschalreisen als auch die Vermittler von verbundenen Reiseleistungen die eingenommenen Kundengelder gegen das Risiko einer Insolvenz absichern müssen. Eine vielgenutzte Möglichkeit zur Absicherung von Kundengeldern ist die sogenannte Insolvenzversicherung.
Insolvenzversicherung Deutschland
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Insolvenzversicherung Österreich
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Insolvenzabsicherung - Was ist das?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eingenommene Kundengelder gegen das Risiko einer Insolvenz abzusichern. Das Europäische Parlament hat Reiseveranstalter und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen zwar zur Insolvenzabsicherung verpflichtet, wie eine solche Absicherung im Detail auszusehen hat entscheiden jedoch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten selbst. In Deutschland werden Kundengelder durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung oder durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. In Österreich haben Reiseveranstalter und Vermittler die Wahl, eingenommene Kundengelder durch eine Bankbürgschaft, eine Bürgschaft einer Einrichtung öffentlichen Rechts oder eine Insolvenzversicherung abzusichern.
Insolvenzabsicherung - Allgemeine Informationen
Weitere Informationen zum Thema Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen in Deutschland und Österreich finden Sie hier:
Weitere Informationen zur Gesetzesgrundlage bzgl. des Themas Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen in Deutschland und Österreich finden Sie hier: