Insolvenzversicherungen für Reiseveranstalter und Reisebüros
KAERA Makler - Österreich
Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter und Reisebüros - Österreich
In Österreich setzt die Tätigkeit als Veranstalter von Pauschalreisen oder als Vermittler von verbundenen Reiseleistungen eine sog. Reiseleistungsausübungsberechtigung voraus. Der Erwerb einer solchen Berechtigung findet durch die Aufnahme in das Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis (GISA) statt.
Für Die Aufnahme in das GISA-Verzeichnis ist der Nachweis einer Insolvenzabsicherung der eingenommenen Kundengelder zwingend notwendig. Eine Insolvenzabsicherung schützt Kunden im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters bzw. des Vermittlers von verbundenen Reiseleistungen vor weiteren Kosten sowie dem Verlust bereits gezahlter Gelder.
In Österreich können Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) durch Beibringung einer Bankgarantie oder durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung abgesichert werden.
Für Die Aufnahme in das GISA-Verzeichnis ist der Nachweis einer Insolvenzabsicherung der eingenommenen Kundengelder zwingend notwendig. Eine Insolvenzabsicherung schützt Kunden im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters bzw. des Vermittlers von verbundenen Reiseleistungen vor weiteren Kosten sowie dem Verlust bereits gezahlter Gelder.
In Österreich können Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) durch Beibringung einer Bankgarantie oder durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung abgesichert werden.
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- Günstig: Anders als bei der Bankgarantie werden für den Abschluss unserer Insolvenzversicherung keine Bearbeitungsgebühren oder Avalprovisionen fällig.
- Flexibel: Im Gegensatz zur Bankgarantie hat unsere Insolvenzversicherung keinen Einfluss auf die Liquidität und Bonität Ihres Unternehmens.
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Mindestkonditionen:
- Prämie: Individuell nach Prüfung Ihres Risikoprofils.
- Sicherheitsleistung: Individuell nach Prüfung Ihres Risikoprofils.
- Form der Sicherheitsleistung: (Falls notwendig) Festgeldabtretung oder Bankbürgschaft durch ein innerhalb der EU ansässiges Bankinstitut.
Insolvenzabsicherung - Was ist das?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eingenommene Kundengelder gegen das Risiko einer Insolvenz abzusichern. Das Europäische Parlament hat Reiseveranstalter und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen zwar zur Insolvenzabsicherung verpflichtet, wie eine solche Absicherung im Detail auszusehen hat entscheiden jedoch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten selbst. In Österreich werden Kundengelder durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung, durch Vorlage einer Bankgarantie oder durch die Bürgschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts abgesichert
Insolvenzabsicherung - Allgemeine Informationen
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